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Kennleuchte

Australisches Polizeifahrzeug mit LED-Rundumkennleuchten auf dem Dach und LED-Kennleuchten neben dem Kennzeichen

Als Kennleuchte wird in Deutschland ein Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet, der je nach Farbe auf ein spezielles Fahrzeug oder eine bestimmte Verwendung hinweisen. Am bekanntesten ist das „Blaulicht“, die Rundumkennleuchte.

Je nach Farbe warnen sie vor Gefahren oder zeigen sie allein oder gemeinsam mit dem Folgetonhorn, dass ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug unterwegs ist. In Deutschland wird die Kombination mit dem Folgetonhorn als Sondersignal bezeichnet und zeigt die Inanspruchnahme von Wegerechten an.

Eine Kennleuchte kann im deutschen Straßenverkehr blau oder gelb sein.

Der in Österreich entsprechende Begriff ist Warnleuchte.[1]

Der Federal Signal Streethawk Lightbar ist die in den USA meist eingesetzte balkenförmige Kennleuchte.

  1. § 20 KFG Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke abgerufen am 8. Oktober 2015

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