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Kirche (Kanonisches Recht)

Eine Kirche (lateinisch ecclesia) ist im kanonischen Recht als geweihter Ort definiert, der für den Gottesdienst bestimmt und für Gläubige öffentlich zugänglich ist (can. 1214 CIC). Im Gegensatz dazu ist die Kapelle oder das Oratorium (von lateinisch oratorium „Gebetsraum“) „für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen“ (can. 1223 CIC), die Privatkapelle (lateinisch sacellum privatum) zugunsten einer einzelnen oder mehrerer Personen bestimmt (can. 1226 CIC).

Die Einrichtung einer Kirche, Kapelle oder Privatkapelle bedarf der Zustimmung des zuständigen Ordinarius. Eine Kirche wird im Rahmen der Kirchweihe, teilweise aber auch nur durch eine Segnung, ordentlich eingerichtet und mit einem unveränderlichen Titel versehen, dem Patrozinium. Für Kapellen und Privatkapellen ist keine Weihe vorgesehen, aber eine Segnung angemessen.

Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr möglich ist oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, kann eine Kirche oder Kapelle mit Zustimmung des Ordinarius durch Profanierung „profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch“ zurückgegeben werden (can. 1222 CIC).


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