Unter Kirchenstrafen (disciplinae ecclesiasticae) werden Sanktionen gegenüber Laien und Klerikern verstanden, die die römisch-katholische Kirche verhängt, um straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.
Die Kirchenstrafen sind im 6. Buch des Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt (seit 1983 in den cann. 1311–1399).[1]
Davon zu unterscheiden sind die kirchlichen Disziplinarmaßnahmen ohne Strafcharakter wie die Amtsenthebung.