Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform). Sie findet in aller Regel vor einem Geistlichen statt. In einigen Ländern kann die bürgerliche Eheschließung mit der kirchlichen Feier zusammenfallen; im deutschen Sprachraum wird sie in der Regel bereits vor der kirchlichen Trauung vor dem Repräsentanten der weltlichen Gemeinde vollzogen (bis 31. Dezember 2008 galt in Deutschland ein Verbot der religiösen Voraustrauung).