Als Klassenlehrer (süddeutsch und österreichisch auch Klasslehrer)[1] oder Klassenleiter[2] (süddeutsch und österreichisch auch Klassleiter)[3] bzw. in Österreich auch Klassenvorstand[4] bezeichnet man einen Lehrer, der die Leitung einer Schulklasse innehat. Die genauen Aufgaben des Klassenlehrers sind in Deutschland in der Regel in den Schulgesetzen der Länder geregelt.
Wenn in der Oberstufe oder in der Kursstufe (12. und 13. Klasse bzw. 11. und 12. beim zwölfjährigen Bildungsweg) nicht mehr im Klassenverband unterrichtet wird, tritt an die Stelle des Klassenlehrers ein Tutor, manchmal auch Beratungslehrer oder Kollegstufenleiter genannt.