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Kleberecht

Weinflaschen der Landesprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit Auszeichnung Bronze, Silber und Gold
Eine der Auszeichnungen der Deutschen Wein-Marketing, 2014

Das Kleberecht (amtsdeutsch: Auszeichnungen und ähnliche Angaben) ist eine deutsche Verordnung, die das Anbringen von Auszeichnungen auf Weinflaschen regelt.[1] Nur wenige Organisationen haben das Privileg, dies für genau festgelegte Wettbewerbe zu tun. Diese Wettbewerbe unterliegen strengen Regularien.

Auszeichnungen, die durch Aufkleber auf Weinflaschen kenntlich gemacht werden und so für Konsumenten am Verkaufspunkt einfach erkennbar sind, fördern den Weinabsatz und gelten als wichtiges Marketinginstrument. Derartige absatzfördernde Maßnahmen werden mit Stützungsprogrammen im Weinsektor durch die Europäische Gemeinschaft unterstützt.[2] Weinproduzenten sollten an entsprechenden Auszeichnungen interessiert sein, weil sie bei Einhaltung der strengen Prüfungsvorschriften dem Verbraucher eine hohe Qualität garantieren. Kosten, die durch die zusätzliche Prüfung entstehen, dürften sich in der Regel rentieren.[3]

  1. Anerkannte Auszeichnungen und Gütezeichen. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 8. September 2020
  2. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, Artikel 44
  3. Matthias Düsi: Wer darf eigentlich Medaillen auf die Flasche kleben? Rechtliche Anforderung an Weinwettbewerbe. Weinblog, 14. November 2019

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