Kleinwasserkraft bezeichnet die Nutzung der hydraulischen Energie durch dezentrale, kleine Wasserkraftwerke. In Deutschland wird die obere Grenze bei ca. 1 MW angegeben, in Europa werden Anlagen bis 10 MW Leistung als Kleinwasserkraftwerke bezeichnet. Diese Grenze ist willkürlich und in einigen Ländern liegt sie höher, z. B. in der Volksrepublik China 30 MW. Kleinwasserkraftwerke funktionieren nach demselben Prinzip wie große Wasserkraftwerke, sie unterscheiden sich vor allem durch die geringere Leistung. Es gibt aber auch technische und geschichtliche Unterscheidungsmerkmale.