Der Artikel behandelt die Felle und Fellprodukte des Kolinsky (Kolinski) oder Kolonok und des Solongoi oder Altaiwiesels.
Die im Pelzhandel selten noch auftauchenden Namen für Erzeugnisse aus Kolinskyfell sind irreführend: Sibirischer Nerz, Chinesischer Nerz, Japanischer Nerz, Koli-Nerz,[1] daneben auch Feuermarder, Erdmarder oder Tartarischer Marder.[2] Weder weist die Haarstruktur auf ein Wassertier hin noch ähnelt die Lebensweise des Kolinsky dem des Nerzes. Ältere Bezeichnungen sind Kalinken-, Kulonki-, auch Kolänka-, Karlinken- und Kolinkenfelle.[3]
Seit dem 15. April 1967 sind nach den RAL-Bestimmungen im Handel, neben Kolinsky, nur noch die Namen Chinesisches Wiesel und Japanisches Wiesel zulässig.[2]
Die Felle waren bis in die neuere Zeit in den Ländern und Gebieten besonders gefragt, in denen Gelb als Farbe des Staates und der Macht besonderen Rang hatte. Sie bildeten einen bedeutenden Artikel des Pelzhandels in China, der Mandschurei und der Türkei.[4] In westlichen Ländern fand die rötlichgelbe Farbe weniger Anklang, so dass die Felle hier fast immer vor der Endverarbeitung gefärbt wurden.[5] Neben der Fellverwertung wurden früher, auch heute noch in geringem Umfang, die Haare des buschigen Schweifes zu feinen Malerpinseln verarbeitet. Die natürliche Elastizität, die Feinheit und die große Farbaufnahme der schuppigen Haaroberfläche macht das Haar anderen Materialien überlegen.
Aufgrund seiner Seltenheit spielte das Kolinskyfell pelzwirtschaftlich jedoch keine wesentliche Rolle.[6] Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES führt diese Art in Appendix III der Übereinkunft. Sie wird damit als eine in Indien mit besonderen Handelsbestimmungen versehene Art bezeichnet. Die Europäische Union beurteilt sie in der EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 bzw. in der Änderung durch EG-Verordnung 407/2009 Anhang D als Art, deren Einfuhrmenge in die Europäische Union eine Handelsüberwachung rechtfertigt.
Die in der Zoologie beschriebenen Unterarten des Feuermarders lassen sich nicht mit den im Pelzhandel üblichen Benennungen in Übereinstimmung bringen.[7]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Bachrach.