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Kollegiatstift

Ein Kollegiatstift[1] (auch Säkularkanonikerstift oder weltliches Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Säkularkanonikern (Weltpriester, weltliche bzw. unregulierte Chorherren). Säkularkanoniker gehören keiner Ordensgemeinschaft an und sind deutlich von Regularkanonikern, die zumeist nach der Regel des hl. Augustinus von Hippo leben und Ordensgelübde abgelegt haben, oder Mönchen abzugrenzen.

Die Kanoniker, auch Chorherren oder Stiftsherren genannt, bilden das Stiftskapitel oder Kollegiatkapitel eines Stifts. Unter anderem sind sie auch für die Gottesdienste in einer Kollegiatkirche bzw. Stiftskirche zuständig, die in der Regel einem Stift auch baulich direkt angeschlossen ist. Neben der täglichen Feier einer heiligen Messe, dem Kapitelsamt, zählt hierzu auch das Stundengebet („Chorgebet“) in Gemeinschaft.

  1. Das Wort ist eine Zusammensetzung aus dem Substantiv Stift und dem von Kollegium abgeleiteten Adjektiv kollegiat (lat. ecclesia collegiata). Kollegiatstift und Kollegiatkirche werden darum ohne Fugen-s geschrieben.

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