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Kommentatoren

Kommentatoren ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von Rechtsgelehrten, die sich zwischen dem späten 13. und dem Ende des 15. Jahrhunderts mit den Rechtstexten des Corpus iuris beschäftigten. Mit scholastischen Methoden prägten sie den von Italien ausgehenden mos italicus, einen Rechtsbetrieb, dem im Anschluss an die glossatorisch-rationalistischen Arbeiten daran gelegen war, das tradierte römische Recht der Spätantike mit der gegenwärtigen Rechtspraxis zu vereinbaren.[1]

Der immer wieder verwendete Begriff Konsiliator (lat. consilium: Rat, Gutachten) ist eine auf die gutachterliche Tätigkeit bezogene Bezeichnung der Kommentatoren. Da sie an die Glossatoren anschlossen, werden sie auch Postglossatoren genannt.[2]

  1. Paul Koschaker: Europa und das Römische Recht. 4. Auflage, C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung. München, Berlin 1966. S. 87 ff. (87 f.).
  2. Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. 2., neubearbeitete Auflage von 1967, 2. unveränderter Nachdruck, 13.–14. Tausend. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, ISBN 3-525-18108-6, S. 80 ff.

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