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Kommerzienrat

Kommerzienrat ist ein Ehrentitel, der im Deutschen Reich von der Regierung bis 1919 vor allem an Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde. Die Ehrung erfolgte erst, und zwar keineswegs automatisch, nach erheblichen „Stiftungen für das Gemeinwohl“.

Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat (vgl. auch Geheimrat) machte „hoffähig“, d. h., dem Geehrten und seiner Familie wurde der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt.

Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919, die in Artikel 109 Absatz 4 bestimmte: „Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.“ Trotzdem wurde der Titel von den einzelstaatlichen Regierungen in teilweise erheblichem Umfang weiter verliehen (so in Bayern allein in den Jahren 1920 bis 1925 in 318 Fällen) und insgesamt bis 1928.[1]

In Österreich gibt es den Berufstitel Kommerzialrat, dieser wird nach wie vor verliehen.

  1. Fußnote 12, www.bundesarchiv.de.

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