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Kommissarbefehl

Anschreiben des Kommissarbefehls
Kommissarbefehl Seite 1 im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände
Kommissarbefehl Seite 2
Kommissarbefehl Seite 3

Der sogenannte Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische[1] Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges.[2] Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen.

  1. 1000Dokumente-Kommissarbefehl, pdf, BSB München.
  2. Jörn Hasenclever: Wehrmacht und Besatzungspolitik in der Sowjetunion, Ferdinand Schöningh 2010, ISBN 978-3-506-76709-7, S. 67.

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