Der sogenannte Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische[1] Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges.[2] Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen.