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Kompagnon

Der Kompagnon ist eine alte Bezeichnung für Gesellschafter, Teilhaber oder Mitinhaber eines Geschäftes oder eines Handelsunternehmens.[1] Die originäre Verwendung im Gesellschaftsrecht wurde auch auf andere Bereiche übertragen. Diese Bezeichnung wird in diesem Sinne seit dem 17. Jahrhundert gebraucht. Im 16. Jahrhundert bedeutete sie einfach Geselle und Brotgenosse.

  1. Duden, Fremdwörterbuch. Band 5, 3. Auflage, 1974, S. 385.

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