Eine Kompaktleuchtstofflampe ist eine kleine Leuchtstofflampe. Seit Ende 2018 ist die Aus- und Einfuhr sowie Herstellung innerhalb der Europäischen Union nach der EU-Quecksilberverordnung unzulässig.[1] Ein Vermarktungsname war Energiesparlampe; dieser Begriff umfasst auch andere energiesparende Leuchtmittel.
Die Röhre, in der die Gasentladung stattfindet, ist bei diesen Lampen gegenüber Leuchtstofflampen im Durchmesser verkleinert und verkürzt sowie gebogen, gewendelt oder mehrfach gefaltet, um sie platzsparender unterzubringen, daher der Vorsatz kompakt~. Bei Kompaktleuchtstofflampen muss zwischen Lampen mit und ohne integriertem Vorschaltgerät unterschieden werden. Lampen mit integriertem Vorschaltgerät besitzen zumeist einen Schraubsockel, um sie als direkten Ersatz für Glühlampen mit Edisongewinde einsetzen zu können.
Kompaktleuchtstoffröhren weisen eine deutlich bessere Umweltbilanz auf als herkömmliche Glühlampen und Halogenlampen,[2] haben jedoch deutlich größere Umweltauswirkungen als LED-Lampen,[3] die zudem auch fast doppelt so energieeffizient sind wie Kompaktleuchtstoffröhren.[4]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen bmu.de_2018-01-04.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Welz 2011.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Calderon 2015.