Als Konfessionsschule oder Bekenntnisschule wird in Deutschland eine Schule bezeichnet, in der Schüler nach den Grundsätzen eines christlichen Bekenntnisses unterrichtet werden. Verfassungsgrundlage dafür ist Artikel 7 Absatz 4 und 5 Grundgesetz.
Ursprünglich galt eine völlige Aufnahmebeschränkung für „bekenntnisfremde“ Schüler. Die meisten Schulen haben sich inzwischen Schülern anderer Glaubensrichtungen geöffnet, auch wird oft Religionsunterricht der jeweils anderen Konfession erteilt (römisch-katholisch oder evangelisch, vereinzelt auch islamischer Religionsunterricht). In Bekenntnisschulen ist die Teilnahme am Religionsunterricht in der Regel verbindlich. An öffentlichen Konfessionsschulen in staatlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen müssen Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, bevorzugt aufgenommen werden, wenn es an einer solchen Schule mehr Anmeldungen als Plätze gibt.[1]
In anderen vom Christentum geprägten Ländern Europas gibt es auch private Konfessionsschulen anderer als der o. g. nicht-christlichen Bekenntnisse, z. B. in den Niederlanden.[2]