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Konstantinische Schenkung

Darstellung der Konstantinischen Schenkung auf einem Fresko von 1246, Silvesterkapelle bei der Basilika Santi Quattro Coronati in Rom

Der Begriff der Konstantinischen Schenkung (lateinisch Constitutum Constantini bzw. Donatio Constantini ad Silvestrem I papam) bezieht sich auf eine von der Wissenschaft auf etwa das Jahr 800 datierte, gefälschte Urkunde, die angeblich in den Jahren 315/317 vom römischen Kaiser Konstantin I. ausgestellt wurde. Darin wird Papst Silvester I. (Pontifex von 314–335) und seinen sämtlichen Nachfolgern usque in finem saeculi, d. h. bis ans Ende der Zeit, eine auf geistliche Belange gerichtete, jedoch zugleich politisch wirksame Oberherrschaft über Rom, Italien, die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches, aber auch das gesamte Erdenrund mittels Schenkung übertragen.[1] Der deutsche Theologe und Philosoph Nikolaus von Kues und der Humanist Lorenzo Valla erwiesen die „Schenkung Kaiser Konstantins“ im 15. Jahrhundert erstmalig als Fälschung.

Die Päpste nutzten die Urkunde, um ihre Vormacht in der Christenheit und territoriale Ansprüche zu begründen. Nach dem Nachweis der Fälschung im 15. Jahrhundert wurde dieser Umstand seit der Veröffentlichung in Kardinal Caesar Baronius’ Annales Ecclesiastici (erschienen 1588–1607) allgemein akzeptiert.[2]

  1. http://12koerbe.de/arche/const.htm
  2. Nadine Wendland: Gibbon, die Kirchengeschichtsschreibung und die Religionsphilosophie der Aufklärung. S. 194 f.

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