Der Kontrahierungszwang (auch Abschlusszwang) beschreibt die gesetzlich auferlegte Rechtspflicht einer Partei, das vertragliche Angebot der anderen Partei anzunehmen und ein Rechtsverhältnis zu festgelegten Bedingungen zu begründen. Beispielsweise werden Fahrgäste im Rahmen des Kontrahierungszwangs von den Verkehrsbetrieben grundsätzlich deshalb nur nach den Bedingungen des öffentlichen Tarifs befördert; ein gesetzlicher Krankenversicherer muss andererseits jedem Interessenten, unabhängig von dessen Gesundheitszustand, ein Angebot zur Absicherung machen.