Die deutsche Krankenversichertenkarte oder auch Krankenversicherungskarte (kurz: KV-Karte oder auch KVK) war bis zum 31. Dezember 2014 eine Speicher-Chipkarte für gesetzlich Krankenversicherte, die dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern diente. Sie sollte ursprünglich bereits zum 1. Januar 1992 eingeführt werden und den „Krankenschein“ ersetzen.[1] Sie wurde aber erst verspätet am 1. Januar 1995 eingeführt[2] und wurde seit 2012 sukzessive durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ersetzt.[3] Bereits Ende der 1970er Jahre wurde ein Versuch gestartet, den Krankenschein durch eine Karte im Scheckkartenformat („Versichertenausweis“) abzulösen, was jedoch über Pilotprojekte z. B. im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht hinaus kam.
Der GKV-Spitzenverband verbreitete Anfang Oktober 2013 die Nachricht, die Krankenversichertenkarte sei nur noch bis zum 31. Dezember 2013 gültig. Zum 1. Januar 2014 würde die Krankenversichertenkarte endgültig von der eGK ersetzt. Patienten würden mit der alten Karte ab Neujahr 2014 zwar noch behandelt, müssten ihre Behandlung unter Umständen jedoch selbst zahlen.[4]
Tatsächlich wurde dies jedoch erst zum Jahreswechsel 2014/2015 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2015 können die Krankenversichertenkarten nicht mehr eingelesen werden, und zwar unabhängig von dem auf ihr angebrachten Gültigkeitsdatum. Ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte – mit und ohne Bild – ist nunmehr gültig.[5]