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Kreditor

Ein Kreditor (lateinisch credere ‚glauben‘, ‚anvertrauen‘) ist im deutschen Rechnungswesen der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Man nennt ihn Kreditor, weil er als Lieferant oder Dienstleister die Risiken eines Kreditgebers übernimmt. Komplementärbegriff ist der Debitor (Schuldner von Forderungen).


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