Die Krisenintervention im Rettungsdienst soll unverletzten Beteiligten und Angehörigen bei akut psychisch traumatisierenden Unfällen, Notfällen und Katastrophen helfen.
Die Hilfe soll möglichst unmittelbar nach dem Ereignis (peritraumatische Phase) einsetzen oder spätestens dann, wenn eine akute Belastungsreaktion auftritt. Durch die frühzeitige Intervention wird den Betroffenen Raum für ihre Trauer verschafft, sie macht sie wieder handlungsfähig und beugt dadurch der Entstehung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) vor. Die psychiatrische Betreuung verwirrter oder psychotischer Personen gehört nicht zu den Aufgaben der Krisenintervention.
Die speziell zur Krisenintervention ausgebildeten Helfer sind erfahrene Einsatzkräfte des Rettungsdienstes oder des Bevölkerungsschutzes, die in der Regel über die Rettungsleitstelle alarmiert werden.
Solche Dienste werden meist von Hilfsorganisationen, von Feuerwehren oder in der Form eigenständiger Vereine, wenn auch unter verschiedenen Bezeichnungen, wie beispielsweise Peers angeboten.