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Kurzkupplung (Eisenbahn)

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Eine Kurzkupplung im Eisenbahnbereich ist eine nicht standardisierte Kupplung zweier Eisenbahnfahrzeuge, welche im Vergleich zu normalen Schraubenkupplungen und Mittelpufferkupplungen einen kürzeren Abstand sowie eine höher belastbare Verbindung ermöglicht. Kurzkupplungen lassen sich nur durch Lösen von Schraubenverbindungen in der Werkstatt trennen und werden im regulären Zugbetrieb nicht getrennt. So zusammengefasste mehrteilige Wagen[1], Doppeltriebwagen und Doppellokomotiven haben in der Regel nur eine einzige Betriebsnummer.

Kurzkupplungen können so ausgeführt sein, dass sie Druckkräfte übertragen können und die Seitenpuffer entfallen; oder jedes Fahrzeug besitzt nur einen Mittelpuffer zur Aufnahme der Druckkräfte nahe bei der Kurzkupplung, welche ihrerseits nur Zugkräfte überträgt.[2]

  1. ETV Kennzeichnung: Einheitliche technische Vorschrift zur Fahrzeugnummer und den entsprechenden Kennbuchstaben - KENNZEICHNUNG VON FAHRZEUGEN - Fundstelle: [1]
  2. Gerhard Adler (Hrsg.): Lexikon der Eisenbahn. 8. Auflage. Transpress, Stuttgart 1990, ISBN 3-344-00160-4, S. 472.

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