Als Landesjugendchor (LJC) wird in Deutschland und Österreich ein Jugendchor bezeichnet, der zur Förderung begabter junger Sängerinnen und Sänger im jeweiligen Bundesland eingerichtet wurde. Ein solcher Chor besteht im Regelfall aus einer Auswahl von Sängern im Alter von etwa 15–26 Jahren.
Aufgrund des oft größeren Einzugsgebietes der einzelnen Sänger sind die meisten Landesjugendchöre Projektchöre. Anstatt wöchentliche Proben abzuhalten, trifft man sich wenige Male im Jahr für einige Tage („Arbeitsphasen“) oder in Form einer Chorwoche, um für spezielle Auftritte oder Konzerte zu proben.