Ein Landesmusikrat ist der Dachverband des Musiklebens des jeweiligen deutschen Bundeslands. Die Landesmusikräte sind Mitglieder des Deutschen Musikrates. Ein Landesmusikrat, häufig als Verein angelegt, setzt sich zusammen aus herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und diversen Verbänden, die zu großen Teilen das Musikleben der Bundesländer gestalten. Organe der Landesmusikräte sind die Mitgliederversammlung und der ehrenamtliche Vorstand; die laufenden Geschäfte werden von der jeweiligen Geschäftsstelle abgewickelt.
Die Landesmusikräte veranstalten landesweite Musikfeste, sorgen für die Qualifizierung von Laienmusikern durch entsprechende Fortbildungskurse und unterstützen die Nachwuchsarbeit der Musikorganisationen. Ihre Ziele sind die Förderung der Amateurmusik und die kontinuierliche und effektive Planung von Projekten in der künstlerischen Nachwuchsförderung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet seit einigen Jahren das Ziel, Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.
Der Landesmusikrat ist zumeist der rechtliche Träger des Landesjugendorchesters und Landesjugendchores des jeweiligen Bundeslandes. Weiterhin werden die Ensembles, Konzerte und Probenphasen häufig vom Landesmusikrat organisiert.