Landesraumordnung ist Raumordnung auf der Ebene der Bundesländer (Landesraumordnung) bzw. auf der Ebene von Teilräumen der Länder (Regionalplanung). Durch die Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG 2008) wurde in Abschnitt 2. Raumordnung in den Ländern der bisher gebräuchliche Begriff der Landesplanung zum 30. Juni 2009 faktisch durch die Landesraumordnung ersetzt. Ein wichtiges Instrument der Landesraumordnung sind die Landesentwicklungsprogramme.