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Landgericht (bayerische Verwaltungseinheit)

Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die „Landgerichte vor der Säkularisation“ und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Überführung in Gerichtsbehörden 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter (ab 1862) und die Amtsgerichte (Umbenennung erfolgte 1879) entstehen. Man verstand unter „Landgericht“ sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.[1] Das heutige Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 entspricht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland dem Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

  1. Sebastian Hiereth: Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert: Die Neuorganisation im 19. Jahrhundert in: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 0, München 1950, S. 21 ff.

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