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Landnahme

Landnahme ist jede Inbesitznahme Grund und Bodens unabhängig von Eigentumsverhältnissen, Zustimmung bzw. Duldung.[1]

Im Rahmen der Geschichtsschreibung bedeutet Landnahme die Okkupation und Besiedlung eines Territoriums durch ein Volk oder eine Volksgruppe, mitunter als Endpunkt einer vorherigen territorial unsteten Lebensweise. Der Begriff wird heute teilweise kritisch betrachtet, da er in bestimmten Kontexten einen starken ideologischen Hintergrund hat.[2] Davon zu unterscheiden sind Kolonisierung und Kolonialismus, die von einem Mutterland ausgehen und Erweiterungen des Einflussgebietes darstellen.

  1. F. A. Brockhaus (Hrsg.), Brockhaus Enzyklopädie, Band 13, Mannheim, 1990, S. 43.
  2. Siehe Artikel Landnahme. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde Bd. 17, S. 602–611.

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