Ein Langwellensender ist eine Sendeanlage für elektromagnetische Wellen mit Frequenzen im Langwellenbereich, also im Frequenzbereich zwischen 30 kHz und 300 kHz, entsprechend Wellenlängen zwischen 1 km und 10 km.
Langwellensender dienen der Übertragung von Zeitzeichen, der Rundfunk-Versorgung, dem Versenden von Wetternachrichten des DWD als Funkfernschreiben oder im Faxformat, der Übermittlung von telegrafischen Nachrichten oder der Funknavigation. Ein schmales Frequenzband bei 137 kHz steht auch dem Amateurfunk zur Verfügung. Die Rundfunksender für Langwelle werden im Frequenzbereich zwischen 148,5 kHz und 283,5 kHz mit Leistungen von 10 bis 2500 kW betrieben. Die ersten kommerziellen Sender waren bis zur Einführung von Elektronenröhren im Senderbau oft Knallfunkensender, später auch Löschfunkensender, Lichtbogensender oder Maschinensender.
Die Festlegung der verwendeten Sendefrequenzen, der Sendeleistungen und ob und in welcher Form Richtstrahlung verwendet werden darf, wurde 1974/75 im Genfer Wellenplan festgelegt, der am 23. November 1978 in Kraft trat. Inzwischen wurden einige Nachkoordinierungen dieses Plans auf zwischenstaatlicher Ebene durchgeführt. In Deutschland gibt die Bundesnetzagentur den jeweils aktuellen Frequenzplan heraus.