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Laufbahn (Dienstrecht)

Eine Laufbahn ist im Dienstrecht in Deutschland eine Ordnung der Berufswege für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beamten und Soldaten. Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) haben keine Laufbahn.


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