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Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln, und es umfasst Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene.[1]

  1. Eintrag Lebensmittelrecht. In: Munzinger Online/Brockhaus – Enzyklopädie in 30 Bänden. 21. Auflage. Abgerufen am 24. April 2012.

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