Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist in Deutschland der Beweis für die Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 54 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 3 PStG). Die Lebenspartnerschaftsurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden.
Die Lebenspartnerschaftsurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Lebenspartnerschaftsregister erstellt und beurkundet.