Unter dem Lehramtsreferendariat oder Studienreferendariat versteht man in Deutschland die „zweite Phase“ der Lehrerausbildung, den Vorbereitungsdienst, für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Um ein Referendariat handelt es sich historisch nur, wenn der Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst abgeleistet wird. Besonders in den Bundesländern, die den höheren und den gehobenen Dienst zu einer Laufbahngruppe zusammengelegt haben[1], werden oft alle Anwärter unabhängig von der angestrebten Laufbahn als Referendare bezeichnet. Im Folgenden werden die Oberbegriffe Vorbereitungsdienst und Anwärter anstelle laufbahnspezifischer Begriffe verwendet.
Die Anwärter im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen in den meisten deutschen Ländern die Dienstbezeichnung Studienreferendar (StRef), wenn sie für eine Laufbahn im höheren Dienst (Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen) ausgebildet werden, die Lehrer für den gehobenen Dienst die Dienstbezeichnung Lehramtsanwärter (LAA/LAAnw) oder Lehreranwärter (LAnw), meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (zum Beispiel Realschullehreranwärter, Fachlehreranwärter). Die Ausbildung zum Lehrer findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (z. B. an Privatschulen oder wenn keine Verbeamtung gewünscht wird).
Die „erste Phase“ findet an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Baden-Württemberg) statt. Während sie zum Ziel hat, die wissenschaftlichen Grundlagen in den Fächern und den Berufswissenschaften (Erziehungswissenschaft, Didaktik, Sozialpsychologie etc.) für professionelles Lehrerhandeln zu schaffen, ist die zweite Phase auf die praktische Ausbildung im engeren Schulbezug ausgerichtet.
Im Bologna-Prozess ist die Lehrerausbildung durch die Einführung des Master of Education verändert worden.[2]