Lichtfarbe ist die Farbe einer selbstleuchtenden Lichtquelle.[1] Das von einem beleuchteten Körper (teilweise) reflektierte Licht führt dagegen zur Wahrnehmung einer Körperfarbe. Farbiges Licht kann auch durch Absorption, Streuung, Beugung oder auch dispersive Brechung entstehen.[2]
Der Farbreiz beruht auf der spektralen Zusammensetzung des Lichts. Er setzt sich entweder aus diskreten einzelnen Spektralfarben bestimmter Wellenlänge, aus einem Lichtgemisch mehrerer Wellenlängen oder Wellenlängenbereiche oder aus einem kontinuierlichen Spektralbereich zusammen. Die Intensitätsverteilung über die Wellenlängen des (sichtbaren) Spektrums ist charakteristisch für die Lichtquelle. Durch Filterung kann die Lichtfarbe verändert werden.
In Verbindung mit den Fotorezeptoren des Auges und der Verarbeitung im Nervensystem hat jede Lichtfarbe eine bestimmte Charakteristik, die Farbvalenz. Eine Messung der Farbvalenz orientiert sich an den Wahrnehmungseigenschaften des menschlichen Sehsystems. Solch eine Farbvalenz entsteht aus dem Licht von Lichtquellen durch additive Farbmischung.
Die wahrgenommene Farbe einer Lichtquelle (oder eines Körpers) ist allerdings durch deren Lichtspektrum nicht eindeutig bestimmt. Sie hängt darüber hinaus stark von Spektrum des jeweiligen Hintergrundes ab. So können gleiche Spektren (einer Lichtquelle oder eines Körpers) zu ganz unterschiedlicher Farbe führen.[3]
Das bedeutet: Farbe entsteht in der (menschlichen) Wahrnehmung und beruht auf dem Spektrum des jeweiligen Lichts im Vergleich mit dem jeweiligen Hintergrund. Isolierte Lichtfarben können aber auch, unter geeigneten Bedingungen, als Farbspektren durch Farbsensoren bestimmt werden.