Linksextremismus ist eine Sammelbezeichnung, mit der verschiedenste (v. a. marxistische und anarchistische) Gruppierungen zusammengefasst werden, die zur Erzielung einer sozialen Gleichheit die aktuelle staatlich-kapitalistische Gesellschaftsordnung ablehnen. Viele Definitionsversuche sehen die Trennlinie des Linksextremismus zum Linksradikalismus in der Akzeptanz von Gewalt und der Ablehnung des modernen Verfassungsstaates beziehungsweise der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands. Der Begriffsbestandteil Extremismus ist eine Fremdzuschreibung. Als linksextremistisch eingeordnete Gruppen und Personen weisen diese Einordnung meist von sich, betonen teils ihre demokratische Grundeinstellung und bezeichnen sich anders, etwa als Angehörige der „radikalen Linken“.
Der Begriff Linksextremismus fand in Deutschland seit den 1970er Jahren zuerst beim Verfassungsschutz und später insbesondere in der Extremismusforschung Verbreitung, während er in anderen Teilen der Wissenschaft auf Grund vielfältiger Kritik abgelehnt wird. Dabei wird der Begriff als unscharf und damit missbrauchsanfällig genauso wie als normativ und für Wissenschaft und Präventionsarbeit ungeeignet kritisiert. In der Geschichtswissenschaft findet der Begriff deshalb selten Verwendung. Weiter wird von einigen Politikwissenschaftlern bemängelt, dass der Begriff eine Gleichsetzung der egalitären Ziele des Linksextremismus mit den antiegalitären Zielen des Rechtsextremismus suggeriere. Kritiker des Begriffs verwenden an seiner Stelle oft „Linksradikalismus“ oder „linke Militanz“. Der Verfassungsschutz in Deutschland beobachtet von ihm als Linksextremisten betrachtete Parteien, Presseerzeugnisse, Gewerkschaften, Gruppen und Einzelpersonen. Dabei sind Änderungen dieser Einschätzungen (teils nach Klagen oder öffentlichem Druck) häufig, Begründungen für diese bleiben jedoch aus. Terrororganisationen, wie die Rote Armee Fraktion oder die Bewegung 2. Juni, werden als linksextremistisch bezeichnet.
Eine Kategorisierung als „linksextrem“ kann, wie der Fall des Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zeigt, eine Organisation in ihrer Existenz bedrohen, auch wenn die Kategorisierung umstritten ist und zurückgezogen wird. Sie hat damit großen Einfluss auf die demokratische Willensbildung.