Managed care ist ein Steuerungsmodell im Gesundheitswesen. Dabei werden die freie Arztwahl und die Marktmechanismen zugunsten von geplanten, vertraglich geregelten Abläufen eingeschränkt, um die Kosten zu senken und die Versorgungsqualität zu erhöhen. Patienten können sich einem Managed-Care-System freiwillig anschließen, etwa um Beitragssenkungen zu erhalten, oder sie werden (beispielsweise in den USA üblich) vom Arbeitgeber in einer Health Maintenance Organization (HMO) versichert. Leistungserbringer binden sich ebenfalls vertraglich an ein Managed-Care-System. Häufig erhalten sie dort keine Einzelleistungsvergütung, sondern ein fixes Budget, und/oder sie werden mit einem Anteil an Kosten und Gewinn beteiligt.
In Deutschland und der Schweiz wünschen die Gesetzgeber Hausarztnetze mit Budgetverantwortung: in Deutschland seit 2009 Hausarztzentrierte Versorgung [HzV] (§ 73b SGB V, neugefasst mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV), in der Schweiz schon seit 1996 (Krankenversicherungsgesetz). Dabei schließt eine Anzahl von Hausärzten einen gemeinsamen Selektivvertrag (d. h. außerhalb des Budgets der KV) mit einem oder mehreren Versicherern, in dem ein Kostenrahmen für alle in diesem Vertrag eingeschlossenen Versicherten festgelegt wird. Bei Kostenunterschreitung erhält das Netz einen Bonus, bei Überschreitung einen Malus. Die Versicherten, die sich einem solchen Netz anschließen, erhalten eine Prämienreduktion.
Im niederländischen Gesundheitswesen gibt es auch den Hausarzt als sog. Gatekeeper: Patienten müssen immer zuerst zu einem ihnen anhand der Wohngegend zugeteilten Hausarzt gehen. Zahl und Niederlassungsorte dieser Grundversorger sind strikt reguliert. Die Grundversorger haben nur eine geringe apparative Ausstattung – weder Praxislabor noch Röntgen – und weisen bei Bedarf weiter. In Deutschland ist das nur auf freiwilliger Basis bei Teilnahme an einzelnen Disease-Management-Programmen so geregelt.