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Mandat (Politik)

Unter einem Mandat (von lateinisch mandare „übergeben, anvertrauen“[1]) versteht man im Zusammenhang mit repräsentativen Demokratien einen politischen Vertretungsauftrag. Im engeren und formalisierten Sinn ist damit gemeint, dass das Wahlvolk eine Person zum Mitglied eines legislativen Gremiums oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft wählt. Die Mitglieder betreffender Gremien werden entsprechend Mandatsträger, seltener „Mandatierte“, in Österreich auch „Mandatare“ genannt; ein weiterer gängiger Begriff ist „Abgeordnete“. Im weiteren Sinne wird auch in anderen Zusammenhängen von «jemandem das Mandat erteilen» gesprochen, wenn eine Gruppe einer Person ausdrücklich das Recht einräumt, sie gegenüber Dritten zu vertreten.

Bei direkt oder indirekt gewählten Inhabern einer exekutiven Funktion, wird, in bewusster Abgrenzung vom politischen Mandat, vom Amt gesprochen. Dementsprechend ist die Bezeichnung Amtsinhaber oder Funktionsträger gebräuchlich. Verschiedene theoretische und praktische politische Denkrichtungen betrachten eine Trennung von Amt und Mandat als wünschenswert.

  1. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 22. Auflage. De Gruyter, Berlin 1989, ISBN 3-11-012922-1, Seite 537

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