Manfred Benno Genditzki (* 28. Mai 1960 in Kalübbe, Gemeinde Breesen) ist ein deutsches Justizopfer. Er wurde am 12. Mai 2010 wegen vermeintlicher Ermordung der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden war, wurde er abermals am 17. Januar 2012 zur selben Strafe verurteilt. Die Revision gegen das zweite Urteil blieb erfolglos.
Ein auf neue Beweismittel gestützter, im Juni 2019 eingereichter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde am 1. Dezember 2019 als unzulässig abgewiesen. Die mit Schriftsatz vom 1. April 2021 begründete sofortige Beschwerde des Verurteilten wurde vom Strafsenat am Oberlandesgericht München am 23. September 2021 für zulässig erklärt. Am 12. August 2022 beschloss das Landgericht München I nach Beweisaufnahme die Wiederaufnahme des Verfahrens und ordnete die vorläufige Freilassung Genditzkis an. Die neue Hauptverhandlung begann am 26. April 2023 und endete am 7. Juli 2023 mit einem Freispruch.