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Menschlichkeit

Der Begriff Menschlichkeit oder Humanität (lateinisch Humanitas) hat eine weitere und eine engere Bedeutung.

  1. Der Begriff bezieht sich in seiner weiteren Bedeutung auf „alles, was Menschen zugehörig oder eigen ist“ (insbesondere auf das, was den Menschen von Tieren unterscheidet). In diesem Sinne bedeutet „menschliches Verhalten“ „jedes empirisch beobachtbare oder mögliche Verhalten von Menschen“. Dieses Verhalten zu beschreiben und zu erklären ist vor allem Aufgabe der Humanethologie.
  2. Der Begriff „menschliches Verhalten“ (mit Betonung des Attributs „menschlich“) hingegen hat einen normativen Gehalt, geht also von Vorstellungen darüber aus, wie der Mensch sein solle oder angeblich seiner wahren Natur oder idealen Bestimmung nach sei. Unter dieser Voraussetzung bezeichnet das Wort „Menschlichkeit“ in einer engeren Wortbedeutung Züge des Menschen, die objektiv als richtig oder gut gelten, zum Beispiel Mitleid, Nächstenliebe, Güte, Milde, Toleranz, Wohlwollen, Hilfsbereitschaft. Als subjektives Ziel der Selbstveredelung wird demgegenüber auch das Streben nach harmonischem Ausgleich von Sinnlichkeit und Sittlichkeit genannt.

Die Idee, dass es die Aufgabe jedes Staates sei, die Würde und die Rechte jedes Menschen zu garantieren, der sich auf seinem Gebiet aufhält, ist für Rechtsstaaten gemäß der Naturrechtslehre konstitutiv.


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