Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von „ursprünglicher Reinheit“ sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – einer Quelle oder einem Brunnen – abgefüllt. Es ist das einzige Lebensmittel, das erst nach amtlicher Anerkennung in den Verkehr gebracht werden darf.[1][2]
Historische Bezeichnung ohne gesetzliche Normierung ist Sauerwasser, das genau wie Sauerbrunnen auch gleichzeitig die Mineralquelle eines solchen Mineralwassers bezeichnet.[3] Die deutsche Mineralwasserindustrie unterscheidet „klassische“ Mineralwässer (auch „Classic“-Wässer genannt)[4] mit viel Kohlensäure (ca. 7–8 g/l), „medium“ und „stille“ Wässer mit reduzierter Kohlensäure (4–5,5 g/l) und kohlensäurefreie Mineralwässer (weniger als 1 g/l).[5]
siehe auch: Liste europäischer Mineralwassermarken