Die Mitschrift ist eine Textsorte, die sich über ihre Entstehung als Transkription eines Vortrags definiert. Der Begriff verstand sich ebenso wie das Gegenstück der Vorlesung ursprünglich wörtlich: vor der Erfindung des Buchdrucks wurden die (teuren) Bücher vorgetragen und durch die Studenten in der Mitschrift reproduziert.[1] Mit dem Wandel der Vorlesung zum interaktiven, freien, und oft multimedialem Vortrag verschob sich auch der Charakter der Mitschrift, die dem erhöhten Tempo nicht mehr Wort-für-Wort folgen kann. In Abgrenzung zum Protokoll, dem ein Anspruch auf Vollständigkeit innewohnt, hat die Mitschrift einen provisorischen Charakter. Sie ist zumindest ursprünglich nur für die Verwendung durch den Mitschreibenden gedacht und verzichtet daher auf Formalien, die für eine öffentliche Dokumentation notwendig wären.[2]
Grundlage der Mitschrift sind zumeist Vorlesungen, Unterrichtsstunden oder andere bildende Vorträge. Aber auch für bei Tagungen[3] oder Gerichtsverhandlungen[4] wird der Begriff verwendet, wenn der Charakter der Unmittelbarkeit des Textes hervorgehoben werden soll, es sich aber nicht um ein Wortprotokoll handelt, wie es beispielsweise in der Parlamentsstenografie angefertigt wird. Es lassen sich unterschiedliche Motive zu Erstellung einer Mitschrift abgrenzen, aus denen sich jeweils unterschiedliche Anforderungen ergeben.[5]