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NS-Staat

Deutsches Reich
1933–1943
Großdeutsches Reich
1943–1945
Flagge des Deutschen Reiches 1935–1945
Flagge des Deutschen Reiches 1935–1945
Wappen des Deutschen Reiches: Reichsadler 1935–1945
Wappen des Deutschen Reiches: Reichsadler 1935–1945
Reichs- und Nationalflagge
(ab 1935)
Wappen
(ab 1935)
Vorgängergebilde Weimarer Republik
Ständestaat (Österreich)
Abgelöst von Deutschland 1945 bis 1949
Besetztes Nachkriegsösterreich
Verfassung Durch Notstandsgesetzgebung formal beibehaltene, schrittweise bis 1934 de facto außer Kraft gesetzte Weimarer Verfassung vom 11. August 1919
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Staatsform Einheitsstaat, Republik
Herrschaftsform Diktatur, Einparteiensystem, Führerstaat, Polykratie
Staatsoberhaupt
bis 1934
1934 bis 1945
1945
Reichspräsident
Paul von Hindenburg
Adolf Hitler (als Führer)
Karl Dönitz
Regierungschef
1933 bis 1945
1945
1945
Reichskanzler
Adolf Hitler
Joseph Goebbels
Lutz Schwerin von Krosigk (als Leitender Reichsminister)
Fläche
1933
1939
1940/41

468.787 km²
633.786 km²[1]
698.368 km²
(Protektorat Böhmen und Mähren: 48.959 km²)[2]
Einwohnerzahl
1938

78.800.000[1]
Bevölkerungsdichte 135 Einwohner pro km²[1]
Währung Reichsmark, Rentenmark
Staatsdoktrin Nationalsozialismus
Nationalhymne Das Lied der Deutschen (erste Strophe)
und Horst-Wessel-Lied (de facto)
Nationalfeiertag 1. Mai – „Tag der nationalen Arbeit“ (1933)

1. Mai – „Nationaler Feiertag des deutschen Volkes“ (ab 1934)

Zeitzone MEZ
Kfz-Kennzeichen D
Karte
Großdeutsches Reich 1944
Großdeutsches Reich 1944

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich, ab 1943 Großdeutsches Reich, und die von ihm besetzten und annektierten Regionen in Mitteleuropa in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) bezeichnet, in dem die Diktatur Adolf Hitlers, die von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestützt wurde, an die Stelle der demokratisch verfassten Weimarer Republik getreten war. Sein Verwaltungs- und Einflussgebiet erstreckte sich weit über die eigentlichen Grenzen Deutschlands hinaus.

Dieser umgangssprachlich auch Drittes Reich genannte Staat war geprägt von einem absoluten Herrschaftsanspruch über das Individuum, einem radikalen Antisemitismus, einem ausgreifenden Führerkult und zunehmendem Staatsterror. Die Errichtung der Diktatur begann unmittelbar nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933: Mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 wurden wesentliche Teile der Weimarer Reichsverfassung dauerhaft suspendiert, darunter die Gewaltenteilung, die parlamentarische Kontrolle der Regierung sowie grundlegende Bürgerrechte. Der Ausnahmezustand blieb bis zum Ende des NS-Staates bestehen.

Innerhalb weniger Monate schuf das NS-Regime durch die Gleichschaltung von Politik und Gesellschaft einen zentralistischen Staat nach der Ideologie des Nationalsozialismus. Die Gewerkschaften und alle politischen Parteien außer der NSDAP wurden verboten. An die Stelle der früheren Staatsordnung mit ihren klar abgegrenzten Machtbefugnissen trat ein rivalisierendes Nebeneinander sich überschneidender Kompetenzen des Staates und der NSDAP, eine Polykratie, in der Hitler stets die letzte Entscheidungsgewalt in Anspruch nahm. Mit Hilfe der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und Parteiorganisationen wie SA und SS verwandelte das Regime den Rechtsstaat in einen Polizeistaat mit Konzentrations- und später auch Vernichtungslagern. Holocaust und Porajmos – die systematischen Genozide an Juden sowie Sinti und Roma –, die Verfolgung und Ermordung Oppositioneller, Andersdenkender, Behinderter und Homosexueller wie auch die NS-Krankenmorde forderten mehrere Millionen Menschenleben.

Als Hitler 1934 zusätzlich das Amt des Reichspräsidenten übernahm, fiel ihm auch das Beamtenernennungsrecht zu, das er sich für das höhere Beamtentum persönlich vorbehielt. Bereits unmittelbar nach der sogenannten Machtergreifung hatte sich das Regime vom Prinzip des nur dem Gemeinwohl verpflichteten, unpolitischen Beamten abgewandt. Neben der fachlichen Qualifikation mussten Anwärter auf ein Amt nun auch ihre politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus nachweisen. In Feldern, die ihm besonders wichtig waren, setzte der Diktator Staatskommissare ein, die allen Regierungs- und Verwaltungsstellen übergeordnet waren. Mit der Übernahme der Befehlsgewalt über die Wehrmacht 1938 sicherte Hitler sich auch die unmittelbare Führung des Militärs.

Der NS-Staat ging in dem von ihm selbst ausgelösten Zweiten Weltkrieg unter. Die Anti-Hitler-Koalition zwang die deutsche Wehrmacht am 8. Mai 1945 zur bedingungslosen Kapitulation. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich auch formell die Regierungsgewalt in Deutschland.

In der politikwissenschaftlichen und historischen Forschung wurde und wird der NS-Staat unter anderem als faschistisch, totalitär, polykratisch, absolutistisch, modernisierend, als charismatische Herrschaft und als Gefälligkeitsdiktatur beschrieben.

  1. a b c Knaurs Lexikon, Th. Knaur Nachf. Verlag, Berlin 1939.
  2. Josef Wenzler: Wirtschaftliche Erdkunde, Band I. Das Großdeutsche Reich. Konkordia, Bühl 1941, S. 72 (Reprint der Originalausgabe von 1941, Das Großdeutsche Reich – Erdkunde und Wirtschaft für Schule und Haus. Melchior Historischer Verlag, Wolfenbüttel 2010).

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