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Nachrichtendienst

Ein Nachrichtendienst ist eine Organisation, zumeist eine Behörde, die Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Die Informationen sollen zur Gewinnung von Erkenntnissen (z. B. in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik) dienen, an denen ihr Auftraggeber (i. d. R. Regierungen) ein Interesse hat. Ein Geheimdienst führt darüber hinaus auch aktive Maßnahmen wie politische Beeinflussung, Sabotage oder Attentate durch.[1][2][3][4] Zur Abgrenzung von Nachrichtendiensten im Sinne von Nachrichten- und Presseagenturen wird teilweise auch von geheimen Nachrichtendiensten gesprochen.

Während Auslandsnachrichtendienste Erkenntnisse aus und über andere(n) Staaten sammeln, befassen sich Inlandsnachrichtendienste insbesondere mit Spionageabwehr, Verfassungsschutz und Terrorismus-Bekämpfung im eigenen Land. Aufgabe kann zudem die Mitwirkung beim Geheimschutz sein. Dienste, die einem Verteidigungsministerium, dem Militär oder einer seiner Teilstreitkräfte unterstehen oder hauptsächlich militärische Aufklärung betreiben, können als Militärnachrichtendienst bezeichnet werden.

Organisation und Befugnisse von Nachrichten- und Geheimdiensten unterscheiden sich in den verschiedenen Staaten sehr. Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Geheimdienst für seine Informationsgewinnung und -auswertung auf freiwillige, gegebenenfalls täuschungsbedingte Angaben von Auskunftspersonen (HUMINT), die Sammlung von frei verfügbaren Daten (OSINT) und Geodaten (GEOINT) sowie auf die technische Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SIGINT) beschränkt ist, oder ob er zur Erforschung eines Sachverhalts gegenüber Personen auch verdeckte Operationen oder polizeiliche Befugnisse ausüben darf. Spionageoperationen werden als Fälle bezeichnet. Die Fallbearbeitung bzw. Fallführung erfolgt durch einen Fallführer.[5] Manche Geheimdienste verfügen auch über paramilitärische Abteilungen zur Durchführung von Kommandounternehmungen, wie z. B. der zivile US-amerikanische Auslandsgeheimdienst Central Intelligence Agency (CIA). Besteht die Aufgabe eines Geheimdienstes in der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung und insbesondere politischer Gegner, so handelt es sich um eine Geheimpolizei.

  1. Sebastian Deliga: #kurzerklärt: Wie spioniert der BND? In: Tagesschau.de. 19. Mai 2020, abgerufen am 20. Mai 2020.
  2. Spitzer, Patrick: Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Russlands. LIT, Münster 2011, ISBN 978-3-643-11177-7, S. 11 f.
  3. Roewer, Helmut: Nachrichtendienstrecht der Bundesrepublik Deutschland: Kommentar und Vorschriftensammlung für die Praxis der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes. Heymann, Köln 1987, ISBN 3-452-20630-0, § 3 Rn. 4.
  4. Schenke, Wolf-Rüdiger; Graulich, Kurt; Ruthig, Josef: Sicherheitsrecht des Bundes. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-64878-6, S. 1269 Rn. 23.
  5. Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 137; 216; 323; 405.

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