Das Nationalparkprogramm der DDR war eine Phase der Ausweisung von 14 Großschutzgebieten auf dem Gebiet der heutigen neuen Bundesländer. Diese wurde mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. September 1990 vollendet, in dessen Folge fünf Nationalparks, sechs Biosphärenreservate und drei Naturparks endgültig unter Schutz gestellt wurden. Die Gebiete umfassten eine Fläche von 4882 km², was 4,5 % des DDR-Territoriums entsprach. Der damalige bundesdeutsche Umweltminister Klaus Töpfer bezeichnete sie als „Tafelsilber der deutschen Vereinigung“ zum 3. Oktober 1990.[1]
Der Prozess vollzog sich in den turbulenten Zeiten der Wende und friedlichen Revolution. Die Hauptakteure bestanden in einer Arbeitsgruppe im Umweltministerium der letzten DDR-Regierung unter Michael Succow, zahlreichen helfenden Kräften aus Westdeutschland und lokalen Trägern. Die Regierung erhielt fachkundige Unterstützung aus dem Bundesumweltministerium unter Minister Klaus Töpfer.