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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

Das Partei-Abzeichen

Der Parteiadler („Hoheitszeichen“, neue Ausführung) steht über einem Hakenkreuz im Eichenblattkranz; aufgrund der Blickrichtung nicht identisch mit dem Reichsadler zur Zeit des Nationalsozialismus

Partei-Flagge der NSDAP (von 1933 bis 1945 – ab 1935 mit nach links versetztem Hakenkreuz – auch Nationalflagge des Deutschen Reiches)
Hymne: Die Fahne hoch …! (Horst-Wessel-Lied)

Partei­vorsitzender Karl Harrer (1919–1920 / DAP)
Anton Drexler (1920–1921)
Adolf Hitler (1921–1945)
Martin Bormann (1945)
Gründung 20. Februar 1920 in München
Verbot 23. November 1923 –
27. Februar 1925;
10. Oktober 1945
Haupt­sitz München (ab 1930: Braunes Haus)
Geschäftsstelle Berlin
Jugend­organisation Hitlerjugend (HJ)
Bund Deutscher Mädel (BDM)
Zeitung Völkischer Beobachter
Aus­richtung Nationalsozialismus
Hitlerismus
Antisemitismus
Rassismus
Völkischer Nationalismus
Antikommunismus
Militarismus
Mitglieder­zahl 7,5 Millionen (1945)

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war eine in der Weimarer Republik gegründete politische Partei, deren Programm und Ideologie (der Nationalsozialismus) von radikalem Antisemitismus und Nationalismus sowie der Ablehnung von Demokratie und Marxismus bestimmt war. Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie das sog. Dritte Reich von 1933 bis 1945 als einzige zugelassene Partei beherrschte.

Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Kontrollratsproklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 für völlig aufgelöst und illegal erklärt sowie durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 mit allen ihren Untergliederungen abgeschafft, als verbrecherische Organisation eingestuft und damit verboten. Ihr Vermögen wurde, wie schon 1923, beschlagnahmt und eingezogen. Das bedeutete in der sowjetischen Besatzungszone – der späteren DDR – das bis zur Deutschen Wiedervereinigung geltende Verbot, ihre Symbole zu besitzen oder zu zeigen, gleich aus welchem Grund.

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 ist dort jede Werbung für sie durch Schriften, Worte oder Kennzeichen verboten, wobei deren privater Besitz nicht eingeschränkt wurde.

Eine der Bundesrepublik gleichartige Regelung war mit dem Verbotsgesetz in Österreich vier Jahre zuvor, 1945, getroffen worden.


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