Neue psychoaktive Substanzen (NPS), auch Designerdrogen, „Legal Highs“, „Herbal Highs“ oder „Research Chemicals“, sind psychoaktive Substanzen, die unter Decknamen wie „Forschungschemikalien“, „Lufterfrischer“/„Räuchermischungen“ oder „Badesalze“[1] angeboten werden, aber tatsächlich Rauschzwecken dienen. Diese Produkte werden zumeist offen im Internet, Smartshops oder Headshops angeboten, aber auch verdeckt auf Darknet-Märkten.[2][3][4] Sie können verschiedene Formen aufweisen, bspw. Blotter, Pulver, Pillen oder Kräutermischungen. Teilweise enthalten sie Rauschmittel, Stimulanzien oder ähnliche chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen werden.
In Deutschland bezeichnet der Gesetzgeber einen Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus den in der Anlage zum NpSG genannten Stoffgruppen (Abkömmlinge des 2-Phenethylamins, der Benzodiazepine, des N-(2-Aminocyclohexyl)amids, des Tryptamins sowie Cannabinoidmimetika) als neuen psychoaktiven Stoff.