Der Norddeutsche Postbezirk wurde in Artikel 48 der Verfassung des Norddeutschen Bundes als einheitliche Staatsverkehrsanstalt für das Post- und Telegraphenwesen eingerichtet. Das Postgesetz, das Posttaxgesetz, das Reglement zum Taxgesetz und andere Verwaltungsgesetze des Norddeutschen Bundes traten am 1. Januar 1868 in Kraft. Der Norddeutsche Postbezirk bestand bis 1871 und war der Vorläufer der Reichspost.