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Normvariante

Mit dem zusammengesetzten Begriff Normvariante (englisch normal variant) wird in der Medizin alles das bezeichnet, was nicht üblicherweise, sondern lediglich bei einem kleineren Teil einer vergleichbaren Bevölkerungsgruppe auftritt. Das Wort setzt sich zusammen aus „Norm“ im Sinne eines vereinbarten oder festgelegten Standards (Normwert). Dabei wird alles als normal bezeichnet, was in einem hohen Prozentsatz bei Gesunden vorliegt oder gefunden wird. Ferner ist enthalten der Begriff „Variante“ im Sinne einer „abweichenden Ausführung“, „Spielart“ oder „Abwandlung“.

Fabella mit Pfeil markiert
Gabelrippe rechts im Röntgenbild. Die 4. Rippe teilt sich vorne in zwei Enden auf.

Es handelt sich bei einer Normvariante demnach in der Regel um eine geringfügige, physiologische oder anatomische Abweichung von einem als Standard definierten Zustand oder Befund ohne krankhaften Hintergrund, die sich in einer als „normal“ anzusehenden Toleranz befindet. Dabei stellt die Differenzialdiagnostik einen Prozess zur Identifikation auch von Normvarianten dar. Auch sind die Grenzen zwischen Normvariante und pathologischem Befund nicht immer klar umrissen.[1]

  1. Ludger Tebartz van Elst: Autismus und ADHS: Zwischen Normvariante, Persönlichkeitsstörung und neuropsychiatrischer Krankheit. 1. Auflage. Kohlhammer Verlag, 2016, ISBN 978-3-17-028687-0.

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