Der Oberste Gerichtshof (jap. 最高裁判所, Saikō-Saibansho; kurz: 最高裁, Saikō-Sai) bildet nach den Artikeln 76 bis 81 der Verfassung von 1947 die Spitze der judikativen Gewalt in Japan. Er hat seinen Sitz im Stadtteil Hayabusachō des Tokioter Bezirks Chiyoda.
Sein Vorgänger zur Zeit des Kaiserreichs Japan war das 1875 gegründete Daishin’in (大審院).