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Oblation (Orden)

Die Oblation (von lateinisch oblatus ‚dargebracht, hingegeben‘) ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Klerikers oder Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus. Im Mittelalter wurden die Oblaten auch als Donaten bezeichnet. Der Stand der Donaten war hervorgegangen aus dem Institut der Konversen und stellte eine unverbindlichere Form der Zugehörigkeit zu einem Kloster dar als diese.

Es gibt darüber hinaus auch sogenannte Klaustral- oder Regularoblaten, die auf eigenen Wunsch dauerhaft im Kloster leben; mit ihnen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen, die die beiderseitigen Verpflichtungen und Einlassungen auch vor dem Zivilrecht klären.


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