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Dieser Artikel behandelt den Rechtsbegriff; der Artikel zur Odal-Rune findet sich unter
Othala; für die gleichnamige Band siehe
Odal (Band).
Als Odal bezeichnet man heute in Nordeuropa und auf den Orkney (hier Udal law genannt) den Teil des Grundbesitzes, der sich im Mittelalter über lange Zeit oder über Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag.