Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.
Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung. Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusätzlich Erträge aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei.
Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen, nationalen, regionalen und kommunalen Parlamenten, der Abgeordneten (und ihrer Mitarbeiter) in Parlamenten aller Art sowie ggf. der politischen Stiftungen mit einbezieht.